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   KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13 Vollz   

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https://dejure.org/2014,11371
KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13 Vollz (https://dejure.org/2014,11371)
KG, Entscheidung vom 10.02.2014 - 2 Ws 596/13 Vollz (https://dejure.org/2014,11371)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 2 Ws 596/13 Vollz (https://dejure.org/2014,11371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 StVollzG, § 159 StVollzG
    Durchführung der Vollzugsplankonferenz im Bereich der Sicherungsverwahrung nach Inkrafttreten des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Aufhebung des Vollzugsplans bei Sicherungsverwahrten und Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt zur Neubescheidung bei verzögerter Erstellung; Durchführung der Vollzugsplankonferenz nach § 8 SVVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Grundlagen der Vollzugsplanung für Sicherungsverwahrte im Land Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Dies gilt im Land Berlin jedoch nicht mehr seit dem Inkrafttreten des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes am 1. Juni 2013, das der Landesgesetzgeber zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.) und zur Konkretisierung der in § 66c Abs. 1 StGB n.F. enthaltenen Leitlinien des Bundes (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 14) erlassen hat (vgl. AbgHaus von Berlin, Drucks. 17/0689 S. 3 f.; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser insoweit nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 63).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser insoweit nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 63).
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser insoweit nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 63).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Es ist obergerichtlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen sich eine Maßnahme erledigt hat (vgl. Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 115 StVollzG Rdn. 9 mit Rechtsprechungsnachweisen) und unter welchen Umständen ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2012 - 2 Ws 200/12 Vollz -, 6. September 2010 - 2 Ws 474/10 Vollz -, 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - und 20. Juli 2007 - 2 Ws 216/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 115 Rdn. 12 f. und Arloth, § 115 StVollzG Rdn. 8, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Braunschweig, 13.07.2012 - Ws 199/12

    Strafvollstreckungsverfahren; Ablehnung von Richtern

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Es ist obergerichtlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen sich eine Maßnahme erledigt hat (vgl. Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 115 StVollzG Rdn. 9 mit Rechtsprechungsnachweisen) und unter welchen Umständen ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2012 - 2 Ws 200/12 Vollz -, 6. September 2010 - 2 Ws 474/10 Vollz -, 9. Dezember 2009 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - und 20. Juli 2007 - 2 Ws 216/07 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 115 Rdn. 12 f. und Arloth, § 115 StVollzG Rdn. 8, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • KG, 21.07.2010 - 2 Ws 117/10

    Planung des Strafvollzuges: Anforderungen an die Durchführung einer Konferenz zur

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    § 159 StVollzG war zwar nach früherer Rechtslage - ungeachtet der fehlenden Erwähnung in § 130 StVollzG - im Vollzug der Sicherungsverwahrung unmittelbar anwendbar (vgl. Senat StraFo 2010, 510; grundlegend Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 163/07 Vollz -).
  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13
    Dies gilt im Land Berlin jedoch nicht mehr seit dem Inkrafttreten des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes am 1. Juni 2013, das der Landesgesetzgeber zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.) und zur Konkretisierung der in § 66c Abs. 1 StGB n.F. enthaltenen Leitlinien des Bundes (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 14) erlassen hat (vgl. AbgHaus von Berlin, Drucks. 17/0689 S. 3 f.; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -).
  • KG, 10.11.2021 - 2 Ws 107/21

    Beteiligung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung

    Die Entscheidung lässt besorgen, dass die Strafvollstreckungskammer sich der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen nicht bewusst war, indem sie die Vorschriften des Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG) über den Vollzugsplan und nicht das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (SVVollzG Bln) angewendet hat, welches ein gegenüber der seit 2013 nicht mehr anwendbaren Bundesregelung weitergehendes Beteiligungserfordernis enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 2 Ws 596/13 Vollz -, juris).
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